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Zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2006

29. Januar 2006

Niedersachsens Muslime im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Die Muslime Niedersachsens sind Teil bundesdeutscher Gesellschaft, so teilen sie sich auch Ver­antwortung für die Belange dieser Gesellschaft. Zu ihr gehört die Aufarbeitung der Zeit des Nati­onalsozialismus und der Holocaust, die Ermordung von Millionen Juden und anderer ausge­grenz­ter Menschen in Europa durch den nationalsozialistischen Rassenwahn. Sich diese deut­schen Verbrechen in Erinnerung zu rufen schließt die Mahnung ein, dass sich solches nicht wie­derholen darf und die Gesellschaft wachsam sei gegenüber jeder Erosion des Rechtsstaates. Die­ses Bekenntnis betrachtet Schura Niedersachsen als moralische Grundlage des Zusammenle­bens; so formuliert auf der Mitgliederversammlung der Schura in Osnabrück. Ver­suche, die menschen­verachtende Ideologie des Nationalsozialismus zu relativieren und insbe­sondere den Holocaust zu leugnen, müssen mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.

Unvereinbar mit dem Islam ist Antisemitismus wie auch jede Form von Rassismus. Gerade dem Judentum als einer der abrahamitischen und Buchreligionen gilt schon im Koran besondere Ach­tung. Das Zusammenleben von Juden und Muslimen ist immer von Frieden geprägt gewesen und ist es überall, wo Muslime und Juden traditionell siedeln. Heute noch sind Städte wie Damaskus oder Isfahan, früher auch Saloniki oder Granada von der kulturell befruchtenden Durchdringung der Religionen geprägt. Es ist nicht zu verkennen, dass die geopolitische Entwicklung in jüngster Zeit unter einigen Muslimen zu Tendenzen auch antisemitischen Charakters führte; diese sind nicht religiös abgestützt. Dies ist mit der islamischen Lehre niemals vereinbar. Schura Nieder­sach­sen wird sich gegen jede Form von Antisemitismus stellen.

Die Erfahrung mit der nationalsozialistischen Herrschaft und den gesellschaftlichen Entwick­lun­gen, die sie ermöglichten und begleiteten, verpflichten zur Bewahrung von Demokratie und Men­schenrechten. Das zum Schluss der Weimarer Demokratie einsetzende völlige Wegbrechen der gesellschaftlichen Instanzen, soweit sie Schutzgaranten für Minderheiten waren, ermöglichte es, das Niederträchtige, zu dem Menschen nun einmal zu allen Zeiten fähig sind, auch an wehr­losen Mitmenschen auszuleben. Wir in Deutschland dürfen es daher niemals zulassen, dass sich Un­recht gegenüber Minderheiten wiederholt, dass Staat, Justiz, Parteien oder Kirchen den Weg in eine öffentlich straflose Diskriminierungspolitik auch nur ansatzweise öffnen; die Geschichte hat gezeigt, wie schnell dies zu einer eliminatorischen Politik gerät. Deswegen wollen wir am jedem 27. Januar den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begehen.