Zum Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2006
29. Januar 2006Niedersachsens Muslime im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Die Muslime Niedersachsens sind Teil bundesdeutscher Gesellschaft, so teilen sie sich auch Verantwortung für die Belange dieser Gesellschaft. Zu ihr gehört die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus und der Holocaust, die Ermordung von Millionen Juden und anderer ausgegrenzter Menschen in Europa durch den nationalsozialistischen Rassenwahn. Sich diese deutschen Verbrechen in Erinnerung zu rufen schließt die Mahnung ein, dass sich solches nicht wiederholen darf und die Gesellschaft wachsam sei gegenüber jeder Erosion des Rechtsstaates. Dieses Bekenntnis betrachtet Schura Niedersachsen als moralische Grundlage des Zusammenlebens; so formuliert auf der Mitgliederversammlung der Schura in Osnabrück. Versuche, die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus zu relativieren und insbesondere den Holocaust zu leugnen, müssen mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden.
Unvereinbar mit dem Islam ist Antisemitismus wie auch jede Form von Rassismus. Gerade dem Judentum als einer der abrahamitischen und Buchreligionen gilt schon im Koran besondere Achtung. Das Zusammenleben von Juden und Muslimen ist immer von Frieden geprägt gewesen und ist es überall, wo Muslime und Juden traditionell siedeln. Heute noch sind Städte wie Damaskus oder Isfahan, früher auch Saloniki oder Granada von der kulturell befruchtenden Durchdringung der Religionen geprägt. Es ist nicht zu verkennen, dass die geopolitische Entwicklung in jüngster Zeit unter einigen Muslimen zu Tendenzen auch antisemitischen Charakters führte; diese sind nicht religiös abgestützt. Dies ist mit der islamischen Lehre niemals vereinbar. Schura Niedersachsen wird sich gegen jede Form von Antisemitismus stellen.
Die Erfahrung mit der nationalsozialistischen Herrschaft und den gesellschaftlichen Entwicklungen, die sie ermöglichten und begleiteten, verpflichten zur Bewahrung von Demokratie und Menschenrechten. Das zum Schluss der Weimarer Demokratie einsetzende völlige Wegbrechen der gesellschaftlichen Instanzen, soweit sie Schutzgaranten für Minderheiten waren, ermöglichte es, das Niederträchtige, zu dem Menschen nun einmal zu allen Zeiten fähig sind, auch an wehrlosen Mitmenschen auszuleben. Wir in Deutschland dürfen es daher niemals zulassen, dass sich Unrecht gegenüber Minderheiten wiederholt, dass Staat, Justiz, Parteien oder Kirchen den Weg in eine öffentlich straflose Diskriminierungspolitik auch nur ansatzweise öffnen; die Geschichte hat gezeigt, wie schnell dies zu einer eliminatorischen Politik gerät. Deswegen wollen wir am jedem 27. Januar den Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begehen.